Ein übliches Mittel zur Erziehung und Disziplinierung der Schülerinnen und Schüler war die Prügelstrafe. Gerhild Arndt gibt Auskunft über die Verhältnisse in einer Glinder Schule:
Bei den überfüllten Klassen und mangelnder Ausstattung war die körperliche Züchtigung für den Lehrer die einfachste Möglichkeit, sich Autorität zu verschaffen. Es kam aber wiederholt zu Auswüchsen, so dass ab 1890 ein Erlass die Durchführung körperlicher Züchtigungen regelte. Ein Strafbuch musste geführt werden, das Schulleiter und Schulaufsicht einsehen konnten.
In der Schulchronik von Glinde ist zu lesen:
„Schleswig, 13.2.1900
Von allen mit der Schulaufsicht oder Schulleitung betrauten Personen (Kreisschulinspektoren, Ortsschulinspektoren, Rektoren und Hauptlehrer) erwartet der Herr Minister, daß sie auf eine maßvolle, die gesetzlichen Grenzen streng achtende Handhabung des nur für Ausnahmefälle bestimmten Züchtigungsrechts seitens der Lehrer ihr stetes Augenmerk richten, jedem Mißbrauche des fraglichen Rechtes unnachsichtlich entgegentreten und zugleich durch zweckentsprechende Belehrung und Anleitung der jungen Lehrkräfte der ungerechtfertigten oder übertriebenen Anwendung körperlicher Strafen vorbeugen werden.
Lehrer und Lehrerinnen haben jede vollzogene Züchtigung nebst einer kurzen Begründung ihrer Notwendigkeit in ein anzulegendes Strafverzeichnis sofort nach der Unterrichtsstunde einzutragen. Die Schulaufsichtsbeamten und Schulleiter haben bei jedem Besuche der Schulklasse von dem Inhalte des Strafverzeichnisses durch Unterschrift zu bescheinigende Kenntnis zu nehmen und sofern sich dabei Bedenken ergeben, letztere zum Gegenstande der Besprechung mit dem betreffenden Lehrer zu machen.“
In solch einem Strafbuch ist dann z.B. neben dem Namen des Schülers und dem Datum verzeichnet:
„Wegen fortgesetztem trotzigem Ungehorsam, 3 Schläge auf den Rücken“ oder
„Wegen Unaufmerksamkeit und Verweigerung der schriftlichen Strafarbeit, 3 Schläge mit der Rute.“
„Wegen fortgesetzter Trägheit und Schwätzen, 3 Schläge über den Rücken.“
In den 1970er Jahren wurde in der Bundesrepublik die Prügelstrafe in den Schulen abgeschafft.