Das Amt Reinbek entstand, als 1528 der Zisterzienserorden im Zuge der Säkularisierung das Kloster Reinbek an Friedrich I., König von Dänemark und Herzog von Schleswig-Holstein, verkaufte. Gerhild Arndt schildert 300 Jahre Reinbeker Geschichte bis zur Eroberung 1864 durch Preußen im Schnelldurchgang:
Bis 1569 verpfändete der König das Amt an Amtmänner, die Adelige oder bürgerliche Großgrundbesitzer waren. 1570 wurde es unmittelbar der herzöglichen Landesverwaltung unterstellt. Zum Amt Reinbek gehörten zu diesem Zeitpunkt viele Dorfschaften: Köthel, Grande, Braak, Witzhave, Langelohe, Siek, Stapelfeld, Stellau, Tonndorf, Jenfeld, Schiffbek, Kirchsteinbek, Boberg mit Niederboberg (Nedderndorf), Havighorst, Schönningstedt, Hinschendorf (Reinbek), Glinde, Ohe, Ohlenburg sowie Lohbrügge mit den im 16. Jahrhundert entstehenden Kätnersiedlungen Sande und Ladenbek. Sogar Gebiete aus den Vier- und Marschlanden waren dabei, die erst 1768 in Hamburger Besitz gelangten. Im Laufe der Jahrhunderte änderte sich immer mal wieder etwas an dem Besitzstand, so kamen 1609 die Dörfer Grande, Witzhave und Köthel zum Amt Trittau, während Oststeinbek, Willinghusen und Stemwarde an das Amt Reinbek gelangten.
Das Amt war die unterste landesherrliche Verwaltungseinheit; die nachgeordneten Verwaltungsebenen waren das Kirchspiel und die Dorfschaft. Die mit der Verwaltung des Amtes betrauten Personen standen in den Diensten der Gottorfer Herzöge.
Die höchste Position war die des Amtmannes. Er war der Stellvertreter des Landesherrn. Zu seinen Aufgaben gehörten der militärische Schutz des Amtes, die Sicherung des inneren Friedens durch polizeiliche Maßnahmen und die Durchführung von Gerichtsbeschlüssen. Bei Bagatellfällen konnte er selbst Recht sprechen.
Der Amtmann hatte einige Privilegien: z. B. freie Wohnung auf dem Schloss und die Nutzung der dazugehörigen Gebäude sowie des Schlossgartens. Er hatte auch Anspruch auf einige Hand- und Spanndienste der Untertanen des Herzogs. Für Gerichts- und Amtshandlungen durfte er Gebühren einziehen. Mit Lebensmitteln wurde er aus dem Amtsvorwerk versorgt.
Der ranghöchste Mitarbeiter des Amtmannes war der Amtsschreiber. Er war studierter Jurist, verwaltete das Steuerwesen und hatte als Urkundsbeamter alle im Amt geschlossenen Kontrakte zu bestätigen. Auch mit Erbschafts- und Vormundschaftssachen war er befasst. Die Amtsschreiberei führte das Schuld- und Pfandprotokoll (heute Grundbuch), Gerichtsverhandlungen waren vorzubereiten, Ermittlungen anzustellen und Verhandlungsprotokolle zu führen. Auch der Amtsschreiber erhielt seine Versorgung durch die landwirtschaftlichen Erzeugnisse des Amtsvorwerks.
Der Hausvogt war die rechte Hand des Amtsschreibers und unterstand direkt dem Amtmann. Seine Aufgabe war die Aufsicht über die Wege und das Fuhrwesen, die Unterhaltung der herrschaftlichen Gebäude, die Reparatur der Brücken und Siele. Der Hausvogt führte die Mannzahl- (Einwohner-) Register. Ihm oblag auch die Aufsicht über die offiziellen landwirtschaftlichen und polizeilichen Angelegenheiten. Zusammen mit den „Hegereuthern“, den königlichen Forstbeamten, nahm er die Forstaufsicht wahr und hatte den Holzverkauf zu überwachen.
Die Verbindung zwischen der Dorfschaft und der Amtsverwaltung stellte der Bauernvogt dar. Er besaß meistens eine Vollbauernstelle. Das Amt vererbte sich häufig auf den Sohn. Eine vom Amtmann erlassene Instruktion regelte seine obrigkeitsrechtlichen Aufgaben. So sollte er z.B. die Einhaltung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen und den regelmäßigen Schulbesuch überwachen. Dem Bauernvogt war sogar aufgetragen, auf solide Bauweise und Reinlichkeit von Häusern, Küchen und Ställen zu dringen und darauf hinzuwirken, dass ordnungsgemäße Dungplätze angelegt wurden. In Dorfangelegenheiten versammelte er die Eingesessenen zur Beratung und war an ihre Entschlüsse gebunden. Als Entschädigung für die mit seinem Amt verbundene große Verantwortung und Aufgabenfülle erhielt der Bauernvogt einige besondere Rechte: die Konzession zum Ausschank von Bier und Branntwein, die Freistellung von sonstigen Ämtern wie Kirchenjurat, Brandaufseher, Armenvorsteher und Schulvorsteher. Auch von Hofdiensten war er freigestellt.
Im Nordischen Krieg (1700-1721), in dem es auch in Reinbek Einquartierungen mit entsprechenden Kosten gab, verloren die Gottorfer Herzöge ihren Anteil an Schleswig. Holstein-Gottorf erlebte nun seine „russische“ Zeit, denn der Herzog Karl Friedrich hatte die Zarentochter Anna Petrowna geheiratet. Sein Sohn, Herzog Karl Peter Ulrich, wurde 1742 von seiner Tante, der Zarin Elisabeth, zum russischen Thronfolger ernannt. Er wurde 1762 Zar Peter III.
Nach seinem Tod im gleichen Jahr folgte auf ihn seine Gemahlin, die so berühmte Zarin Katharina II. Großfürst Paul von Russland, der spätere Zar Paul I., verzichtete 1773 im Vertrag von Zarskoje Selo auf alle Ansprüche am Gottorfer Anteil von Schleswig und auch auf seinen Anteil an Holstein zu Gunsten Dänemarks. So kam das Amt Reinbek unter dänische Herrschaft, die bis 1864, dem Ende des Deutsch-Dänischen Krieges dauerte.