Krankheiten konnten gerade für die ärmere Bevölkerung schwerwiegende Folgen haben, insbesondere in der Zeit vor der Einführung der Krankenversicherung. Das zeigt ein Beispiel aus dem Werk- und Armenhaus Reinbek:
Die Ehefrau C. aus Lohbrügge hatte Beschwerde beim Reinbeker Kirchspielvogt (Unterbehörde des Landrates) darüber geführt, dass ihr Ehemann zur Behandlung seiner kranken Beine nicht ins Krankenhaus, sondern ins Werk- und Armenhaus Reinbek gekommen sei. Außerdem reiche die wöchentliche Unterstützung von 3 Mark nicht für sie und ihre sechs Kinder aus. Der Gesamtarmenverband konnte jedoch darlegen, daß die Beine des Ehemannes in erster Linie der Ruhe bedürfen, die sie auch im Armenhaus haben können. Außerdem habe die Ehefrau C. der Höhe der Unterstützung zugestimmt, als sie vor die Alternative gestellt worden sei, sonst ebenfalls ins Werk- und Armenhaus eingewiesen zu werden. Die Angelegenheit wurde dem königlichen Landrat in Wandsbek vorgelegt, der sich aber angesichts der klaren Tatbestände nicht in der Lage sah, in dieser Angelegenheit weiteres zu veranlassen.