In unserer Heimat stand bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts jedem Dorf ein Bauernvogt vor. Das Amt vererbte sich sehr häufig vom Vater auf den Sohn und wurde neben der Bewirtschaftung eines Hofes – meist einer Vollhufe – ausgeübt. Genaueres zu den Bauernvögten in Schönningstedt wissen Otto-H. Harders und Gisela Manzel:
Der Amtmann regelte als Vorgesetzter die Aufgaben des Bauernvogtes. Dieser sollte u.a. die Einhaltung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen und den regelmäßigen Schulbesuch überwachen. Er hatte das Herumtreiben junger Leute bis spät in die Nacht zu verhüten. Es oblag ihm, den Zuzug fremder Personen zu verhindern und Bettelei nach Möglichkeit zu unterbinden. Verdächtige Personen waren durch ihn in Arrest zu nehmen. Er war Taxator für Flurschäden und Viehverluste. Dem Bauernvogt war sogar aufgetragen, auf solide Bauweise und Reinlichkeit in Häusern, Küchen und Ställen zu dringen und darauf hinzuwirken, dass ordnungsgemäße Dungplätze angelegt wurden. Das Halten von Hunden hatte er zu untersagen.
Gleichzeitig war der Bauernvogt Mittler zwischen der Landesherrschaft, vertreten durch den Amtmann, und der Bauernschaft seines Dorfes. Er hatte die Eingesessenen zur Beratung in Dorfangelegenheiten zu versammeln und war an ihre Beschlüsse gebunden. Als Entschädigung für die mit seinem Amt verbundene große Verantwortung und Aufgabenfülle war der Bauernvogt mit besonderen Rechten ausgestattet. Er erhielt die Konzession zum Ausschank von Bier und Branntwein und war von sonstigen Ämtern wie Kirchenjurat, Brandaufseher, Armenvorsteher und Schulvorsteher sowie von Hofdiensten freigestellt. Außerdem brauchte er keine Vormundschaften zu übernehmen. Eine angemessene Gebühr für seine Mühewaltung wurde ihm vom Amt zugebilligt.
In Schönningstedt war die Bauernvogtei bis wahrscheinlich 1852 gebunden an die Hufe Nr. l. Das Bauernhaus stand an der Dorfstraße auf dem Gelände des späteren Schönningstedter Hofes. 230 Jahre lang, bis 1823, stellte die Bauernfamilie Behn die Hufner und damit auch die Bauernvögte, bis dann der Hamburger Kaufmann Schmidt die Bauernwitwe heiratete und ihre Kinder ausbezahlte.
Mit der Gründung des Hofes Schönningstedt trennen sich der Besitz der Hufe und die Amtsinhaberschaft als Bauernvogt. Es ist nicht zu ermitteln, ob von diesem Hause aus noch ein Bauernvogt seines Amtes gewaltet hat. Rudolf Baetcke, der Besitzer seit 1852, jedenfalls war kein Bauernvogt mehr.