Eckart Bünning erläuterte 1998 die Orts- und Verwaltungsgeschichte von Reinbek
Eine Urkunde aus dem Jahr 1226 ist das älteste überlieferte Beweisstück, wo der Name Reinbek zum ersten Mal erwähnt wird. Allerdings handelt es sich dort nicht um den heutigen Ort Reinbek, sondern um das Kloster Reinbek, das wohl nach 1224 aus der Kapelle der heiligen Maria Magdalena zu Hoibeke (Heubach), heute Sachsenwaldau / Mühlenbek) hervorgegangen ist. Dieses Nonnenkloster der Zisterzienserinnen existierte 1238 in Köthel und siedelte um 1255 auf das Gebiet des heutigen Schlosses Reinbek, nachdem 1251 die hier gelegene Gemarkung Hinschendorf mit einer Wassermühle und fünf Hufen Land in den Besitz des Klosters überging. Mit dem Kloster kam auch der Name Reinbek hierher.
Im Zuge der kirchlichen Reformation kaufte 1528 der König von Dänemark und Herzog von Schleswig-Holstein, Friedrich I., den Klosterbesitz auf. Sein Sohn und Nachfolger Christian III. teilte seine Besitzungen in Schleswig-Holstein im Jahre 1544 mit seinen beiden Brüdern. Dadurch kam das Kloster Reinbek, welches 1529 aufgelöst und 1534 in der sogenannten Grafenfehde zerstört wurde, an Herzog Adolf I. von Schleswig-Holstein.
Herzog Adolf war es dann auch, welcher in den Jahren 1572 bis 1576 das Reinbeker Schloß auf dem Gelände des ehemaligen Klosters bauen ließ. Das Schloß war 300 Jahre lang Sitz der Amtmänner. Im Schloßhof tagte das Dinggericht bis Mitte des 19. Jhd. Die Gottorfer Herzöge wohnten nicht ständig hier, sondern meist nur zur Durchreise oder während Jagden. Die Herzogenwitwen hielten sich hingegen mehrere Jahre lang hintereinander im Schloß auf.
Das aus dem Klosterbesitz gebildete Amt Reinbek bestand, wenn auch in veränderter Struktur, ca. 400 Jahre. Aus dem herzöglichen Amt enstand 1773 das königliche Amt und gehörte zum dänischen Gesamtstaat. Diese staatliche Zugehörigkeit währte, bis 1864 Österreich und Preußen gemeinsam die Regierung in Schleswig-Holstein übernahmen. In der Zeit bis 1867 waren in erster Linie die unmittelbar vom Herzog bestellten Oberbeamten Träger der örtlichen Verwaltung: Der Amtmann als Vertreter des Landesherrn für seinen Bezirk, der Amtsschreiber, dem der gesamte Schriftverkehr, die Hebung der Abgaben und Fertigung der Amtsrechnungen oblagen und der Hausvogt, der den Außendienst besorgte und im gesamten Amtsbezirk die Polizeigewalt ausübte. Auf den Dörfern waren die Bauernvögte die Vertreter des Amtmannes und Träger der bäuerlichen Selbstverwaltung. Die amtszugehörigen Dörfer konnten sich im Großen und Ganzen weitgehende Freiheit bei der Entscheidung über wichtige Gemeindeangelegenheiten bewahren. Bei der Abstimmung in der Dorfverwaltung hatten alle Grundbesitzer in allgemeinen Dingen gleiches Stimmrecht. 1867 schließlich wurden die beiden Herzogtümer von der preußischen Monarchie annektiert. Aus den alten stormarnischen Ämtern Reinbek, Trittau und Tremsbüttel sowie benachbarten Gebieten bildete man den Kreis Stormarn. Die Verfassungsverhältnisse änderten sich dahingehend, daß eine Gemeindeversammlung bzw. Gemeindevertretung mit Vorsteher eingeführt wurde. Der Gemeindevorsteher wurde von der Gemeindeversammlung gewählt. Er verwaltete die Gemeindeangelegenheiten und führte die Beschlüsse der Gemeindeverwaltung aus. Er war Organ der Obrigkeit. Die Aufsicht über die Landgemeinden führten Landrat, Regierungspräsident und Oberpräsident. Die Neuordnung der Verwaltung umfaßte die Bildung von Kreisbehörden mit Landräten. Sitz des ersten preußischen Landrates in diesem Kreis wurde Reinbek, bis das Landratsamt Ende 1873 aus dem Reinbeker Schloß nach Wandsbek verlegt wurde. In Reinbek verblieb vom 20.4.1868 bis 30.9.1889 die neugeschaffene Unterbehörde, die Kirchspielvogtei. Die Kirchspielvogtei war überregional zuständig für die Orte Reinbek, Willinghusen, Stapelfeld, Braak, Stellau, Stemwarde, Glinde, (Kirch-) Steinbek, Oststeinbek, Barsbüttel, Jenfeld, Öjendorf, Schiffbek, Sande, Lohbrügge, Alt-Rahlstedt, Neu-Rahlstedt, Meiendorf, Schönningstedt, Ohe, Boberg, Havighorst und Oldenfelde.
Im Jahre 1889 wurde diese Verwaltungsinstanz aufgehoben und wieder in Amt Reinbek umbenannt. Die administrative Befugnis beschränkte sich jetzt auf die Orte Reinbek, Schönningstedt, Ohe, Glinde, Gut Silk und den Forstbezirk Reinbek. Der Amtsvorsteher war ab 1895 gleichzeitig Gemeindevorsteher bzw. später Bürgermeister. Nach dem Zusammenbruch Deutschlands im Mai 1945 übernahm die Militärregierung die oberste Regierungsgewalt, übte die Kontrolle über die Tätigkeit der Gemeinden aus und ernannte Bürgermeister und Ratsmitglieder. Im September 1946 fanden dann erstmals wieder freie Wahlen zum Gemeinderat statt. Einen Monat zuvor war das Land Schleswig-Holstein neu gebildet worden und besaß auch auf dem Gebiet des Kommunalrechts Gesetzgebungshoheit. Das Amt Reinbek, welches seit ca. 50 Jahren nur noch für Reinbek selbst zuständig war, wurde endgültig aufgelöst.
Die wirtschaftlichen Erwerbsquellen wandelten sich in Reinbek nur sehr langsam. Als Haupterwerbszweig kann man bis Anfang des 20. Jahrhunderts die Landwirtschaft bezeichnen. Denn neben der Kornmühle am Mühlenteich und einem Schmied ab etwa 1570 gab es nur die Möglichkeit der freien oder unfreien Dienste. Allmählich nur bildeten sich Handwerk und Einzelhandel heraus. Erst der Anschluß Reinbeks an die Eisenbahn 1864 und Bau und Eröffnung des Sophienbades als Kaltwasserheilanstalt 1858 beschleunigten die Entwicklung von Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen.
Die Anzahl der Bevölkerung in Reinbek mag zur Zeit der ersten urkundlichen Erwähnung zwei bis drei Dutzend betragen haben und erhöhte sich im Laufe der Jahrhunderte nur sehr langsam. Um 1730 waren es etwa 120 Bürger, im Jahre 1803 dann 298. Selbst 1939 zählte man erst rund 4000 Seelen im Ort. Einen starken Bevölkerungszuwachs erfuhr Reinbek aufgrund der Kriegsfolgen nach 1945 (ca. 10.000 Einwohner) und im Rahmen der Gebietsneuordnung 1974, als Ohe, Schönningstedt und Neuschönningstedt eingegliedert wurden. Gegenwärtig leben rund 25.000 Menschen in Reinbek.
Verwaltungspolitisch gesehen ergaben sich die letzten Veränderungen am 28.06.1952, als die Gemeinde Reinbek die Stadtrechte erhielt und als am 01.01.1974 die ehemals selbständige Gemeinde Schönningstedt mit den Ortsteilen Neuschönningstedt, Ohe und dem Gutsbezirk Silk in die Stadt Reinbek eingegliedert wurde.
Quellenangabe:
Heuer, Hans; Das Kloster Reinbek,1985
Kasch, August; Das Kloster Reinbek, in „Festschrift zur 725-Jahrfeier von Reinbek“, 1963
Bavendamm, Dirk; Reinbek, 1988
Davids, Curt; Das Schloß in Reinbek, 1987